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Grundkurs
Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler (Kategorien A und A1)
Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie A oder A1 erwerben möchten, müssen Sie innert 4 Monaten seit
der Erteilung des Lernfahrausweises eine praktische Grundschulung bei einem dazu berechtigten Fahrlehrer absolvieren.
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Kategorie A1 absolvieren.
Wird sie nicht innerhalb dieser Frist absolviert, müssen Sie sich um die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises bewerben
(neues Gesuchsformular erforderlich). Dem Gesuch müssen Sie auch eine Bestätigung der Fahrschule über
die Anmeldung zum Kurs beilegen.
Achtung:
Einen dritten Lernfahrausweis kann Ihnen erst nach Ablauf einer 2-jährigen Wartefrist erteilt werden.
Der Fahrlehrer hat Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass Sie an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele
erreicht haben. Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt 1 Jahr.
Sie ist bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung vorzulegen.
Die Kurse finden meistens am Samstag statt. Können nach Absprache und
genügend Anmeldungen aber auch an anderen Wochentagen
durchgeführt werden.
Details klick hier:
(Strassenverkehrsamt)
Auskunft unter: 076 499 41 02